Kinderhaus

Unser Verein

Das Kinderhaus Binger Straße wurde 1971 als ein privater Kindergarten ohne Zuschüsse gegründet. 1974 wurde dieser in einen gemeinnützigen Verein umgewandelt, um Platzgelder beantragen zu können. In dieser Form besteht das Kinderhaus noch heute.

Kinderhaus Binger Straße 65 e.V.

Das Kinderhaus ist eine senatsgeförderte Elterninitiativ-Kindertagesstätte mit bis zu 40 Plätzen für Kinder im Alter von 2½ bis 6 Jahren. Das Kinderhaus wird aus Elternbeiträgen, Zuschüssen des Senats von Berlin und Spenden finanziert.

Entsprechend der Art und Zielsetzung der Elterninitiativ-Kindertagesstätte ist der engagierte Einsatz der Eltern erwünscht, erforderlich und verbindlich.

Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person werden, die den Zweck des Vereins unterstützt und dieser Satzung zustimmt. Durch Abschluss eines Betreuungsvertrages werden die Eltern automatisch Mitglied im Kinderhaus Binger Str. e.V. . Einmal im Jahr findet eine ordentliche Mitgliederversammlung statt, bei der z.B. die Finanzen oder anstehende sowie gelaufene Projekte besprochen werden, bzw. die Vorstände und auch andere Verwaltungsposten zur Wahl stehen. So können Eltern an grundlegenden Entscheidungen teilhaben. Für die Eltern eines Kindes besteht die Möglichkeit der Stimmübertragung. Auch nach Ablauf des Betreuungsvertrages besteht die Möglichkeit Mitglied zu bleiben und sich auch so um den Fortbestand des Kinderhauses zu kümmern.